meinVorsorgepass

← Alle Artikel

Patientenverfügung — was muss drin stehen?

Martina Schürmann, Rechtsanwältin ·

Eine Patientenverfügung ist ein rechtsverbindliches Dokument, in dem Sie für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Damit Ärzte und Betreuer Ihren Willen tatsächlich umsetzen können, müssen einige formale und inhaltliche Anforderungen erfüllt sein.

Die rechtlichen Grundlagen

Maßgeblich ist § 1827 BGB. Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss XII ZB 61/16 klargestellt, dass pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" nicht ausreichen — die Situation und die abgelehnte Behandlung müssen konkret benannt sein.

Diese Punkte gehören in jede Patientenverfügung

  1. Persönliche Daten und ausdrückliche Erklärung der Verfügung
  2. Anwendungssituationen, in denen die Verfügung gelten soll (z. B. unheilbare Erkrankung im Endstadium, dauerhafte Bewusstlosigkeit, fortgeschrittene Demenz)
  3. Konkret benannte Behandlungswünsche — etwa zu Wiederbelebung, künstlicher Beatmung, Ernährung, Antibiotika, Schmerztherapie
  4. Aussagen zu Organspende, Sterbeort und seelischem Beistand
  5. Datum und eigenhändige Unterschrift

Worauf Sie achten sollten

Wir helfen Ihnen

meinVorsorgepass führt Sie Schritt für Schritt durch alle Themen und formuliert eine rechtssichere Verfügung auf Basis Ihrer Antworten — selbstverständlich BGH-konform und rechtsanwaltlich geprüft.

Jetzt Vorsorge erstellen →