Eine Patientenverfügung ist ein rechtsverbindliches Dokument, in dem Sie für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Damit Ärzte und Betreuer Ihren Willen tatsächlich umsetzen können, müssen einige formale und inhaltliche Anforderungen erfüllt sein.
Die rechtlichen Grundlagen
Maßgeblich ist § 1827 BGB. Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss XII ZB 61/16 klargestellt, dass pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" nicht ausreichen — die Situation und die abgelehnte Behandlung müssen konkret benannt sein.
Diese Punkte gehören in jede Patientenverfügung
- Persönliche Daten und ausdrückliche Erklärung der Verfügung
- Anwendungssituationen, in denen die Verfügung gelten soll (z. B. unheilbare Erkrankung im Endstadium, dauerhafte Bewusstlosigkeit, fortgeschrittene Demenz)
- Konkret benannte Behandlungswünsche — etwa zu Wiederbelebung, künstlicher Beatmung, Ernährung, Antibiotika, Schmerztherapie
- Aussagen zu Organspende, Sterbeort und seelischem Beistand
- Datum und eigenhändige Unterschrift
Worauf Sie achten sollten
- Verwenden Sie klare, eindeutige Sprache — vermeiden Sie unbestimmte Begriffe wie „würdevoll" ohne weitere Konkretisierung.
- Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Verfügung regelmäßig.
- Hinterlegen Sie das Dokument so, dass es im Notfall schnell auffindbar ist (z. B. über die Notfallkarte von meinVorsorgepass).
Wir helfen Ihnen
meinVorsorgepass führt Sie Schritt für Schritt durch alle Themen und formuliert eine rechtssichere Verfügung auf Basis Ihrer Antworten — selbstverständlich BGH-konform und rechtsanwaltlich geprüft.